Aktiva-Plan
Ein allgemeines Programm zur Förderung der Beschäftigung von (Langzeit-)Arbeitslosen und Empfängern eines Eingliederungseinkommens. Grundsätzlich können alle Arbeitgeber aus dem Privatsektor und einige Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor am Aktiva-Plan teilnehmen. Der Arbeitgeber, der einen (Langzeit-)Arbeitslosen einstellt, kann eine pauschale Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen sowie eine finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten beantragen. Diese Vorteile sind zeitlich begrenzt. Die zeitliche Begrenzung hängt von dem Alter und der Dauer der Langzeitarbeitslosigkeit des angeworbenen Arbeitnehmers sowie von der Art des Aktiva-Plans ab.
Der Aktiva-Plan umfasst mehrere Regelungen, die jeweils auf spezifische Zielgruppenarbeitnehmer und Zielgruppenarbeitgeber ausgerichtet sind. Die Berechtigten im System der sozialen Eingliederung oder Berechtigte mit Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe können im Rahmen der folgenden Regelungen beschäftigt werden:
- der Aktiva-Plan (allgemein);
- der Aktiva-Plan “Plus” (für die Beschäftigung in Gemeinden, in der die durchschnittliche Arbeitslosigkeit oder Armut den Gesamtdurchschnitt übersteigt); - der Aktiva-Plan “Wach- und Sicherheitspersonal” (die sogenannten “Stadtwächter” – für Gemeinden, die eine Sicherheitsvereinbarung mit dem Minister des Innern abgeschlossen haben).
