Eingliederungsleiharbeit
Eine Beschäftigungszusammenarbeit in Kooperation mit dem Sektor der Leiharbeit. Leiharbeitsfirmen können eine Vereinbarung mit dem Minister der Sozialen Eingliederung über ein Engagement für dieses Beschäftigungsprogramm abschließen. Dieses Engagement beinhaltet, dass sie einem Berechtigten im System der sozialen Eingliederung oder einem Berechtigten mit Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe eine Vollzeitbeschäftigung mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten. Während dieses Arbeitsverhältnisses versucht die Leiharbeitsfirma dem Arbeitnehmer anhand von Überlassungen an entleihende Unternehmen Arbeitserfahrung und langfristig eine Festanstellung bei einem dritten Arbeitgeber zu vermitteln. Darüber hinaus muss die Leiharbeitsfirma dem Arbeitnehmer die erforderliche Ausbildung und Betreuung bieten. Für dieses Engagement erhält die Leiharbeitsfirma für die Dauer von zwei Jahren eine Lohnsubvention.
