Auf Vorschlag der Staatssekretärin für Armutsbekämpfung verabschiedete der Ministerrat am 20. Juli 2016 den dritten Föderalen Plan zur Armutsbekämpfung (2016-2019). Die darin verankerten Ziele gehen auf das nationale Reformprogramm, den nationalen Sozialbericht und den vorherigen Föderalen Plan zur Armutsbekämpfung zurück. Für jedes strategische Ziel werden im Plan operative Ziele und konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung formuliert.