Der Europaïsche Integrationfonds (EIF)

    Der Europäische Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen, Planung 2007 - 2013

    Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Juni 2007 beschlossen, im Rahmen des generellen Programms „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme” einen Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen (EIF) zu schaffen. Der Fonds war in der Zeit von 2007 und 2013 aktiv. Die Zelle des Europäischen Eingliederungsfonds (EIF) des ÖPD Sozialeingliederung verwaltete bis Ende 2013 den föderalen Teil des EIF und koordinierte die drei belgischen Teile des EIF (Föderaler Teil, Flämische Region, Wallonische Region / Französische Gemeinschaft).

    Aus dem Europäische Integrationfonds wurden Projekte finanziert, die auf nationaler Ebene auf die unterschiedlichen Herausforderungen ausgerichtet sein sollten, die mit der Eingliederung von Bürgern aus Drittländern verbunden sind. So sollten diese Projekte eine neue Form von Solidarität schaffen, Bürger aus Drittländern bei ihrer Eingliederung in die europäischen Gemeinschaften unterstützen und versuchen, sie aktiv in die unterschiedlichen Aspekte des Lebens in diesem Gemeinschaften einzubinden.

    Mit dem Europaïsche Integrationfonds sollten folgende spezielle Ziele erreicht werden:

    • Ausarbeitung und Umsetzung des Integrationsprozesses in den Mitgliedsstaaten von vor kurzer Zeit angekommenen Drittstaatsangehörigen.
    • Stärkung der Kapazität der Mitgliedstaaten, die Integrationspolitiken und -maßnahmen für Drittstaatsangehörige zu entwickeln, umzusetzen, weiterzuverfolgen und zu evaluieren.
    • Vergrößerung der Kapazität der Politik und der Maßnahmen in Bezug auf die Eingliederung von Bürgern aus Drittländern, sodass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Eingliederung besser entwickeln, durchführen, weiterverfolgen und auswerten konnten.
    • Förderung des Austausches von Informationen und hinsichtlich bewährter Verfahren, Förderung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, um die Integrationspolitiken und -maßnahmen für Drittstaatsangehörige zu entwickeln, umzusetzen, zu kontrollieren und zu evaluieren.

    2014 wurde der Europäische Eingliederungsfonds gemeinsam mit dem Europäischen Flüchtlingsfonds und dem Europäischen Rückkehrfonds in einem einzigen großen neuen Fonds zusammengefasst, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Der AMIF-Fonds ist von 2014 bis 2020 aktiv.