Öffentliche Aufträge

    Die öffentlichen Aufträge sind schnell zu einem Thema geworden, zu dem die föderale Zuständigkeit für Sozialwirtschaft auf verschiedene Weisen beitragen konnte. Zum einen durch die Einbeziehung der Ziele der Sozialwirtschaft in öffentliche Aufträge (und demnach durch die Berücksichtigung weiterer Kriterien als nur dem« Gewinn » in Form von finanziellen Einsparungen, die die föderalen Behörden durch die Wahl des günstigsten Angebots erreichen könnten) und zum anderen dadurch, dass sichergestellt wird, dass die Akteure der Sozialwirtschaft sich an Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen beteiligen.

    Mehrere Initiativen sind in diesem Fall möglich:

    • die Sozialklauseln
    • die Hinzufügung ethischer, sozialer und umweltbezogener Aspekte
    • die sozialen Prioritäten

    Um die Anwendungen dieser verschiedenen Möglichkeiten zu fördern, stand oft die Idee einer Unterstützungsstruktur für die öffentlichen Aufträge im Mittelpunkt der Diskussionen, insbesondere während der Konferenz zur Beschäftigung im Oktober 2003.