Die dringende medizinische Hilfe ist eine medizinische Hilfe in Form einer finanziellen Beteiligung durch das ÖSHZ (= Öffentliches Sozialhilfezentrum) an den medizinischen Kosten einer Person, die sich illegal in Belgien aufhält. 
    Die dringende medizinische Hilfe ist keine finanzielle Hilfe, die direkt an die Person gezahlt wird, sondern die Illegalen lediglich den Zugang zur medizinischen Hilfe durch die Bezahlung des Arztes, des Krankenhauses, des Apothekers sicherstellen möchte.

    Der Name lässt vermuten, dass es sich nur um dringende medizinische Hilfe (z.B. bei einem Unfall oder infolge einer Krankheit) handelt, aber das stimmt nicht. Dringende medizinische Hilfe kann auch eine medizinische Untersuchung, Heilgymnastik oder sogar einen einfachen Besuch beim Hausarzt umfassen. Die dringende Notwendigkeit der medizinischen Hilfe wird ausschließlich von einem Arzt bestimmt, nicht von dem Patienten oder von dem ÖSHZ. 

    Dringende medizinische Hilfe ist oft die einzige Form von sozialer Unterstützung, auf die illegale Ausländer ein Recht haben. Familien mit illegalen Kindern können allerdings auch für eine andere besondere Unterstützung in Betracht kommen: materielle Hilfe in Form einer Unterbringung in einem Aufnahmezentrum (siehe Karte "Materielle Hilfe für illegale Kinder").

    Darüber hinaus kann das ÖSHZ sich in bestimmten Fällen dafür entscheiden, den Illegalen eine andere Unterstützung (für Unterkunft, Nahrung, Kleidung, …) zu gewähren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt und das ÖSHZ ist demnach nicht verpflichtet, diese Hilfe zu leisten. Wenn das ÖSHZ dennoch diese Hilfe leistet, muss es diese Hilfe aus eigenen Mitteln bezahlen.

    Medizinische Hilfe ist die Hilfe, die Sie vom ÖSHZ für die Übernahme von ärztlichen Behandlungskosten erhalten.
    Wenn Sie ärztliche Behandlung benötigen, diese aber nicht zahlen können, können Sie sich an das ÖSHZ wenden. Das ÖSHZ wird dann eine soziale Untersuchung durchführen, um Ihre Situation zu überprüfen und zu entscheiden, ob es Ihnen medizinische Hilfe bereitstellen wird. Falls ja, bekommen Sie vom ÖSHZ kein Geld, sondern das ÖSHZ übernimmt die Zahlung Ihrer ärztlichen Behandlungskosten.
    Falls Sie jedoch eine ausländische Person sind, die sich illegal in Belgien aufhält und nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, ist die Ärztliche Notfallhilfe die einzige Form der Hilfe, auf die Sie Anspruch haben.
    Die ärztliche Notfallhilfe ist ausschließlich medizinischer Art und kann sowohl kurativ (Behandlung oder Heilung einer Erkrankung) als auch präventiv (Vorbeugung einer Erkrankung) sein.
    Hinweis: Um darauf Anspruch zu haben, muss der Arzt stets eine Bescheinigung über die Ärztliche Notfallhilfe ausstellen.

    Datum der Veröffentlichung des Dokuments: 2013-12-18