Verbindungsstellen

    Hierbei handelt es sich um eine Liste mit Adressen von Stellen (Verbindungsstellen) in europäischen Ländern und Ländern, mit denen Belgien ein Abkommen über die Bezahlung von medizinischen Kosten abgeschlossen hat. Jemand aus einem anderen Land kann ohne Angaben der Krankenkasse ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsuchen. Wenn diese Person aus einem Land kommt, das in dieser Liste aufgeführt ist, dann muss die HKIV (Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung) in Kenntnis gesetzt werden.

    Die HKIV wendet sich daraufhin an die Verbindungsstelle, um zu überprüfen, ob die betreffende Person im eigenen Land versichert ist. Eine Übersicht über die Büros der HKIV finden Sie auf ihrer Website.

    Website HKIV

    Liste mit Adressen von Stellen (Verbindungsstellen)