Recht auf Sozialhilfe

sociale activering

    Jedes kommunale ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) hat die Aufgabe, den Betroffenen ein Leben in menschlicher Würde sicherzustellen.

    Sozialhilfe kann unterschiedliche Formen aufweisen. Sie kann

    • materiell sein (sowohl finanziell, sofern die Bedingungen zur Bestreitung des Eingliederungseinkommens nicht vorliegen, wie auch in Form von Sachleistungen - beispielsweise die Bereitstellung von Lebensmittelscheinen),
    • immateriell sein (z.B. Beratung bei Haushaltsfragen, Rechtsberatungen usw.)

    Jedes ÖSHZ entscheidet selbst, welche Sozialhilfe je nach Einzelfall und Familienlage am geeignetsten ist.