Der öffentliche Sektor war über viele Jahre hinweg das Synonym für eine schwerfällige Verwaltung, lange Wartezeiten und die Anhäufung von Unterlagen. Diese Zeit gehört zum Glück immer mehr der Vergangenheit an. Erneuerungsprozesse sind jedoch ein kontinuierlicher Vorgang, auch bei unserer Arbeitsweise. Diesbezüglich haben wir in der verwaltungstechnischen Erneuerung eine neue Hürde genommen und die elektronische Unterschrift eingeführt. Damit bekamen wir die Möglichkeit, unsere gesamte Kommunikation mit den ÖSHZ von nun an rein elektronisch durchzuführen, womit wir wiederum den administrativen Arbeitsaufwand stark einschränken konnten. Es ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, dem Empfänger ein mit einer Unterschrift versehenes Schreiben zuzusenden, doch wird im Gesetz vom 9. Juli 2001 über die Festlegung bestimmter Regeln für den gesetzlichen Rahmen von elektronischen Unterschriften und Zertifizierungsdiensten (Belgischer Staatsanzeiger vom 29.09.2001) der gesetzliche Rahmen für die Verwendung der digitalen Unterschrift bestimmt. Hier heißt es konkret, dass die Verwendung der digitalen Unterschrift der einer klassischen handschriftlichen Unterschrift entspricht, wenn einige entsprechende Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt werden.