Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren
Der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren tagt auf Einladung des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. Beide können externe Sachverständige einladen, die auf ihre Empfehlung vom Ausschuss bestellt werden.
Ziel des Ausschusses ist es, dem Staatssekretär für soziale Wirtschaft Empfehlungen bezüglich der Anträge zur Vergabe des Labels, der Kontrolle und der Beschwerden bezüglich der Verwendung des Labels sowie des etwaigen Widerrufs zu unterbreiten.
Der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren beurteilt den Vorantrag und erklärt den Antrag für zulässig oder nicht. Diesbezüglich berücksichtigt der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren, ob die eingegangenen Daten vollständig sind. Wird der Antrag genehmigt, schickt der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren Ihnen die Zulässigkeitserklärung zu.
Der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren kann auch verlangen, dass ein Teil der Produktionskette zumindest vor Ort kontrolliert wird. Der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren wird diese Entscheidung je nach der Art und dem Sektor des Produkts, der Herkunft sowie dem Fertigstellungsgrad begründen. Bei dieser Entscheidung wird der Ausschuss für sozialverträgliche Herstellungsverfahren einige unabhängige und deutliche Leitlinien anwenden, die abgefragt werden können.
