KVS-Schlichtung

    Das System der kommunalen Verwaltungsstrafen wurde geschaffen, damit die Kommunen schneller und effizienter gegen geringfügigere Ordnungsstörungen in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgehen können. Dabei sind die Kommunen nicht mehr von der Staatsanwaltschaft zwecks Verfolgung von Verstößen oder den Strafgerichten zwecks Verhängung von Strafen abhängig. Außerdem wird dem möglicherweise beim Bürger bestehenden Eindruck der Straflosigkeit entgegengewirkt.

    2004 wurde das Schlichtungsverfahren im Rahmen der kommunalen Verwaltungsstrafen (KVS) eingeführt. Seitdem ist der ÖPD Sozialeingliederung mit seinem Dienst für Großstädtepolitik (jetzt: Scuba) dafür zuständig. Ziel war es nämlich, den Bereich Sanktion mit KVS-Bußgeldern (für den der FÖD für Inneres zuständig ist) ganz klar vom Bereich Schlichtung zu trennen, der hauptsächlich auf soziale Integration abzielt.

    Das neue Gesetz über kommunale Verwaltungsstrafen vom 24. Juni 2013 wurde modernisiert, präzisiert und hat einen größeren Anwendungsbereich als das Vorläufergesetz von 1999. Unter anderem wird die Schlichtung dort als Alternative zur finanziellen Verwaltungsstrafe beschrieben. Die Altersgrenze wurde auf 14 Jahre herabgesetzt, wenn die Kommunen dies wünschen. Im Rahmen einer strukturellen Zusammenarbeit können Vereinbarungsprotokolle mit der Staatsanwaltschaft geschlossen werden. Der Höchstbetrag der Verwaltungsstrafe wurde angepasst.

    Es handelt sich um eine präventive erzieherische Maßnahme, die immer häufiger zur Bekämpfung von Ordnungsstörungen zum Einsatz kommt. Die verschiedenen Beteiligten des KVS-Schlichtungsverfahrens sehen in der Schlichtung eine Möglichkeit, Zuwiderhandelnde zur Verantwortung zu ziehen, eine wirkungsvolle Alternative zum Bußgeld, einen Weg zur Konfliktlösung und ein Mittel zur Verbesserung der Durchführbarkeit und zur unkomplizierten Einbeziehung anderer Stellen und Instanzen.