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Der Mittelwert des Indexes der vier vorangegangen Monate (Januar, Februar, März und April 2011) überschreitet den auf 114,97 festgelegten Schwellenindex für Sozialleistungen (Basis 2004). Deshalb sollen die Beträge, die unter das Föderalgesetz über die öffentliche Sozialhilfe fallen, indexiert werden. Konkret bedeutet dies, dass die neuen Beträge ab 1. Mai 2011 anwendbar sind.