Recht auf Sozialhilfe
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Jedes kommunale ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) hat die Aufgabe, den Betroffenen ein Leben in menschlicher Würde sicherzustellen.
Sozialhilfe kann unterschiedliche Formen aufweisen. Sie kann
- materiell sein (sowohl finanziell, sofern die Bedingungen zur Bestreitung des Eingliederungseinkommens nicht vorliegen, wie auch in Form von Sachleistungen - beispielsweise die Bereitstellung von Lebensmittelscheinen),
- immateriell sein (z.B. Beratung bei Haushaltsfragen, Rechtsberatungen usw.)
Jedes ÖSHZ entscheidet selbst, welche Sozialhilfe je nach Einzelfall und Familienlage am geeignetsten ist.