Die Informationen auf dieser Seite gehören zu den Zuständigkeiten, die mit der sechsten Staatsreform am 1. Juli 2014 den Gemeinschaften, Regionen oder Gemeinschaftskommissionen übertragen wurden. Die bestehende Regelung bleibt in Kraft, bis eine Gemeinschaft oder eine Region Änderungen oder neue Vorschriften beschließt.
Allgemeine Informationen zur sechsten Staatsreform
Ein Beschäftigungsprogramm, dessen Ziel es ist, schwer zu vermittelnde Arbeitssuchende sowie die Empfänger eines Eingliederungseinkommens wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Beschäftigung erfolgt in dem Sektor der Eingliederungswirtschaft, in Betrieben, die darauf ausgerichtet sind, Langzeitarbeitslose und Risikogruppen mit allerlei Problemen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu begleiten. Die Initiative zur sozialen Eingliederung, die einen Zielgruppenarbeitnehmer einstellt, kann eine pauschale Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen sowie eine finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten beantragen, mit oder ohne zeitliche Begrenzung. Das Ziel dieser Regelung besteht darin, dass einige Arbeitnehmer nach Ablauf ihrer Beschäftigung bei einer Initiative zur sozialen Eingliederung aufgrund ihrer gesammelten Arbeitserfahrung auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Allerdings wird die Tatsache berücksichtigt, dass dies nicht für alle Arbeitnehmer gilt.
Gesetzliche Grundlage:
11. Juli 2002 - Königlicher Erlass zur Festlegung der finanziellen Beteiligung des öffentlichen Sozialhilfezentrums an den Lohnkosten eines Berechtigten im System der sozialen Eingliederung, der im Rahmen einer sozialwirtschaftlichen Initiative beschäftigt wird.
14. November 2002 - Königlicher Erlass zur Festlegung der finanziellen Beteiligung des öffentlichen Sozialhilfezentrums an den Lohnkosten eines Berechtigten mit Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe der im Rahmen einer sozialwirtschaftlichen Initiative beschäftigt wird.