Was ist der Energiefonds?

    Seit August 2001 ist auf Ihrer jährlichen Energierechnung ein Betrag aufgeführt, der von Ihrem Stromversorger einbehalten wird. Dieses Geld wird an die belgische Elektrizitäts- und Gasregulierungskommission (CREG) überwiesen. Die Kommission wurde gegründet, um die öffentlichen Behörden über die Organisation des liberalisierten Energiemarktes zu beraten. Dieser Markt ist seit geraumer Zeit frei. Sie können nun selbst entscheiden, wer Sie mit Gas oder Strom versorgt. Die CREG verwaltet den Energiefonds. Mit diesem einbehaltenen Betrag finanzieren Sie die Betriebsausgaben der Kommission mit. Die Organisation der Aufsicht und die Kontrolle über die Netzbetreiber und Energieversoger gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.

    Warum stehen die Netzbetreiber und Energieversorger unter Aufsicht?

    Früher gab es eine enge Verbindung zwischen: dem Netzbetreiber, oder dem Strombeförderer. Dieser bringt den Strom bis zu Ihrem Haus und wird auch Vertriebsgesellschaft genannt. dem Energieversorger. Dieser ist der Eigentümer der Energiezentrale und derjenige, der den Strom erzeugt. und der lokalen Behörde, in diesem Fall die Gemeindeverwaltung oder die Stadtverwaltung. Die Vertriebsgesellschaft erhielt häufig von ihren Stakeholdern-lokalen Behörden den Auftrag, die allgemeinen Interessen zu berücksichtigen, d.h. auch die Interessen der Menschen, die Schwierigkeiten haben, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Da diese Verbindung nun nicht mehr besteht und Sie Ihren Versorger frei auswählen können, verfügt die lokale Behörde nicht mehr über die Möglichkeiten, um von diesen Versorgern zu verlangen, Rücksicht auf die schutzbedürftigen Kunden zu nehmen. Dies wird von der CREG beaufsichtigt.

    Welche Verbindung gibt es zwischen dem Fonds und den ÖSHZ?

    Der Fonds finanziert auch einen Auftrag der ÖSHZ. Die Zentren müssen mit diesem Geld die Betreuung und die finanzielle Sozialhilfe für die stark Benachteiligten im Rahmen der Energieversorgung gewährleisten. Die ÖSHZ können mit diesen Mitteln einen Dienst für Schuldenvermittlung und Budgetverwaltung einrichten. Auf diese Weise können sie Klienten mit Zahlungsschwierigkeiten helfen. Darüber hinaus können sie überfällige Rechnungen begleichen und Maßnahmen für eine präventive, soziale Energiepolitik ergreifen.

     

    Website der CREG: nur auf NL, FR und EN VERFÜgbar