Heizkostenzulage

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf Unterstützung von dem Sozialfonds für Heizöl haben, müssen Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde wenden.

    Siehe Broschüre

    Das ÖSHZ wird prüfen:

    • ob Sie tatsächlich zu einer der Kategorien der Zielgruppe gehören;ob Sie tatsächlich ein Erdölerzeugnis benutzen,

    • für welches Sie die Unterstützung erhalten können;

    • ob die Adresse auf der Rechnung mit der Lieferadresse und der Adresse Ihres gewöhnlichen Aufenthalts übereinstimmt;

    • ob Sie die oben genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten;die Angaben über Ihre Einkünfte und die der Mitglieder Ihres Haushalts werden auf elektronischem Weg direkt beim ÖPD Finanzen angefordert. Das ÖSHZ kann Kontakt mit Ihnen aufnehmen, wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind.

    Das ÖSHZ wird Sie um folgende Unterlagen bitten:

    • In jedem Fall eine Kopie der Lieferrechnung oder des Lieferscheins. Wenn Sie in einem Gebäude mit mehreren Wohnungen wohnen, fragen Sie den Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes nach einer Kopie der Rechnung und einer Bescheinigung mit der Angabe der Anzahl der Wohnungen, auf die sich die Rechnung bezieht.
    • Ihren Personalausweis,
    • auf Anfrage des ÖSHZ den Nachweis über das Familieneinkommen (letzter Steuerbescheid, letzter Lohnzettel, letzte Bescheinigung über die erhaltenen Sozialleistungen, ...).