Welche Begünstigten des ÖSHZ haben Anspruch auf diesen Tarif? 

    Hierbei geht es um Personen oder Familien, von denen mindestens eine Person mit demselben Wohnsitz eine der folgenden Beihilfen vom ÖSHZ erhält:

    • ein Eingliederungseinkommen; (Personen mit Anspruch auf soziale Eingliederung, die jedoch kein Eingliederungseinkommen erhalten, sind von den Maßnahmen ausgeschlossen, wie z. B. die Beschäftigungsmaßnahme im Rahmen des Artikels 60);
    • eine finanzielle soziale Dienstleistung, die dem Eingliederungseinkommen gleichwertig ist;
    • einen Vorschuss auf:
    1. das garantierte Einkommen für Betagte;
    2. eine Beihilfe für Personen mit Behinderung;
    3. eine Beihilfe für Unterstützung von Betagten.

    Wie erhält man den Tarif?

    Seit 2010 wird der Sozialtarif für Erdgas und Elektrizität vom Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft automatisiert. Durch den Abgleich von Datenbanken mit Daten potentieller Berechtigter und Daten, die den Energielieferanten vorliegen, erfolgt die Zuerkennung also automatisch. Es muss NICHTS selbst unternommen werden.

    Der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft hat eine Webseite freigeschaltet, auf der Bürger selbst prüfen können, ob sie den Sozialtarif erhalten: www.sociaaltarief.economie.fgov.be. Der Zugang zu dieser Webseite ist gesichert, da es hierbei um persönliche Daten geht.

    In absehbarer Zukunft wird jedes ÖSHZ in der Lage sein, das Statut seiner Zulagenempfänger bezüglich der Zuerkennung des Sozialtarifs zu kontrollieren (die Genehmigung wurde in der Beratung der Föderalregierung Nr. 28/2012 vom 6. Dezember 2012 erteilt). Ermöglicht wird dies durch einen elektronischen Datenstrom, ein Projekt, das sich zurzeit bei FÖD Wirtschaft, Zentraler Datenbank der sozialen Sicherheit, ÖPD Sozialeingliederung und FEDICT in der Prüfphase befindet. Auf diese Weise kann das ÖSHZ bestimmen, welche Personen den Sozialtarif noch nicht erhalten.

     

    Was, wenn die Person nicht „automatisiert“ wurde?

    In einigen Fällen ist noch immer eine Papierbescheinigung erforderlich: Wenn der Abgleich der verschiedenen Datenbänke technisch eingeschränkt ist (was hauptsächlich auf die Qualität der Daten zurückzuführen ist) oder wenn Personen nicht in den Datenbanken registriert sind (zum Beispiel Personen, die Vorschüsse auf Sozialleistungen erhalten).

    Für diese Personen wird das ÖSHZ dem Betreffenden noch eine Papierbescheinigung ausstellen müssen, die dieser wiederum seinem Energielieferanten übermitteln muss.

    Die Bescheinigung muss ausgefüllt, aber darf nicht geändert werden. Das ÖSHZ muss nicht angeben, auf Grundlage welcher Rechtsbestimmung die Person begünstigt ist.

     

    Andere verfügbare Hilfsmittel

    1. Die Broschüre und nähere Informationen zum Sozialtarif 

    Nähere Informationen zur Automatisierung der Sozialtarife erhalten Sie unter der folgenden Adresse:

    Contactcenter FOD Economie
    Vooruitgangstraat 50 - 1210 Brussel
    Tel.: +32 (0)800/120.33
    E-Mail: info.eco@economie.fgov.be
    Webseite: http://economie.fgov.be/de

    Ein Prospekt „Das Recht auf den Sozialtarif“ steht auf der obengenannten Webseite sowie auf der Seite www.sociaaltarief.economie.fgov.be zur Verfügung.

    Lesen Sie außerdem das Rundschreiben vom 16.März 2011 über die Automatisierung der Sozialtarife für Strom und Gas, in dem alles beschrieben ist.

     

    2. „Gas- und Stromanbieter : den vergleich wagen!" 

    Es ist wichtig, dass das ÖSHZ das Bindeglied ist bei der Kampagne „Den Vergleich wagen“, die der FÖD Wirtschaft führt und bei der jeder Bürger die Angebote der Gas- und Stromanbieter vergleichen kann.

    Jede Region des Landes hat ein Organ, das die Energiepreise reguliert. Die Lieferanten jeder Region müssen ihrem jeweiligen Regulator monatlich die unterschiedlichen von ihnen angewandten Tarife übermitteln. Alle diese Tarife werden in eine Datenbank eingegeben und können mithilfe eines Simulators, der auf der Webseite jedes Regulators verfügbar ist, verglichen werden.

    Auf der Website des FÖD Wirtschaft finden Sie die Simulatoren und die Broschüre (nur auf NL und FR).