Staatliche Beihilfe

    Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union beeinflussen mehr als 75 % der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Einer der Bereiche, die vollständig von den europäischen Vorschriften geregelt werden, ist die staatliche Beihilfe an Unternehmen. Es gibt verschiedene Verordnungen für Beschäftigungsbeihilfen oder Beihilfen an KMU… Diese haben eine Auswirkung auf die Sozialwirtschaft.

    Bei der Erledigung der verschiedenen Verwaltungsformalitäten, insbesondere im Rahmen der Anträge auf Beihilfe, werden die Unternehmen der Sozialwirtschaft regelmäßig gefragt, welche Art von Beihilfe sie bereits erhalten haben und ob es sich dabei um staatliche Beihilfe handelte. In der Praxis sowie angesichts der Komplexität dieser Materie ist es jedoch schwierig für die Unternehmen, zu bestimmen, in welchem Rahmen sie Beihilfe erhalten haben.

    Die Abteilung Sozialwirtschaft des ÖPD Sozialeingliederung hat verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Sektor für europäische Themen zu sensibilisieren. Diese Informationsstrategie wurde in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Sozialwirtschaft umgesetzt. Es hat sich herausgestellt, dass eine große pädagogische Anstrengung erforderlich ist, um die europäische « Fachsprache » für Nicht-Spezialisten in europäischen Themen in verständliche Worte zu fassen. Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit den Regionen ein Handbuch erstellt. Mit diesem Handbuch soll den belgischen Unternehmen der Sozialwirtschaft ein pädagogisches Instrument zur Verfügung gestellt werden, das die Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfe erläutert. Das Handbuch soll die Begriffe im Zusammenhang mit den staatlichen Beihilfen definieren, um die Unternehmer darauf hinzuweisen, was für ihre Unternehmen auf dem Spiel steht. Die Nichtbeachtung der europäischen Vorschriften könnte nämlich dazu führen, dass die Unternehmen die Beihilfe, die als ungesetzlich angesehen wird, zurückzahlen müssen.