Eine „Übergangswohnung“ ist eine Wohnung, die das ÖSHZ für einen kurzen Zeitraum an Menschen vermietet, die sich in einer Notlage befinden. Der Mietvertrag wird für die Dauer von höchstens 4 Monaten abgeschlossen und kann ein Mal verlängert werden.

    Der Aufenthalt in der Übergangswohnung bietet für einen begrenzten Zeitraum eine Wohnsicherheit, um eine dauerhafte Lösung für die Wohnsituation zu finden. Dadurch wird verhindert, dass Menschen in eine Abwärtsspirale von prekären Lebensumständen geraten. Für welche Zielgruppe sind die Wohnungen bestimmt? Mit einer Übergangswohnung soll der Wohnsituation von Menschen begegnet werden, die über keine Wohnung verfügen:

    • weil sie für unbewohnbar oder ungeeignet erklärt wurden,
    • wegen einer richterlichen Räumungsanordnung oder wegen familiärer Konflikte
    • wegen einer Katastrophe wie ein Brand oder eine Überschwemmung oder weil sie obdachlos sind
    • ...

    Eine Übergangswohnung ist also keine Lösung für Menschen, die aufgrund einer hohen Miete umziehen möchten, oder für Asylsuchende, die sich in dem Gebiet der Gemeinde niederlassen möchten.