Im Rahmen der ÖSHZ-Gesetzgebung ist ein Student eine Person, die ein Studium mit Vollzeitlehrplan oder einem gleichgestellten Lehrplan beginnt, wieder aufnimmt oder fortsetzt.

    Der Unterricht mit einem Vollzeitlehrplan wird von der Flämischen Gemeinschaft reglementiert. Es betrifft den sekundären, höheren nicht- universitären und universitären Unterricht.