Kooperationvereinbarung

    Die Kooperationvereinbarung über Obdachlose, die am 12. Mai 2014 zwischen dem Föderalstaat, den Regionen und den Gemeinschaften geschlossen wurde, sieht vor, dass der Föderalstaat und die anderen beteiligten Behörden im Winter die nötigen Anstrengungen unternehmen, damit jedem Obdachlosen in den Wintermonaten eine Unterkunft und/oder soziale Betreuung zur Verfügung steht. Die Lage in der Region Brüssel-Hauptstadt ist besonders angespannt. Für die Unterbringung der Obdachlosen sind in erster Linie die Region und die lokalen Behörden zuständig. Mit einem „Backup-Programm“ stellt die föderale Maßnahme sicher, dass genügend Plätze verfügbar sind.