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Was ist e-Box?
e-Box ist ein gesicherter elektronischer Briefkasten, mit dem Einrichtungen der sozialen Sicherheit Dokumente und Aufträge an Unternehmen, unter anderem die ÖSHZ, versenden können. Dank der e Box-Anwendung können Unternehmen zahllose Dokumente, die sie über die Ausführung von Handlungen auf der Portalseite der sozialen Sicherheit gefunden haben, in elektronischem Format empfangen: Kopien ihrer online eingereichten Erklärungen, Antworten auf Empfangsersuchen von administrativen Daten, Fehlercodes bezüglich Rückzahlungsanträgen usw.
Wer hat Zugang zur e‑Box?
Alle Unternehmen, die sich auf der Portalseite registriert haben, verfügen über eine e‑Box. Der lokale Verwalter eines solchen Unternehmens hat alle nötigen Rechte, um zur e-Box des Unternehmens Zugang zu erhalten und um anderen Nutzern Zugang zu gewähren, indem diesen die entsprechenden Rechte zugewiesen werden. Die Dienstleister und Sozialsekretariate können an Ihrer Stelle Erklärungen einreichen und Aufträge ausführen, wenn Sie sie dazu ermächtigt haben. In diesem Fall empfangen sie die Dokumente für die Handlungen, die sie ausführen, in ihrer eigenen e‑Box. Die Mandatare haben also unter keinen Umständen Zugang zur e‑Box Ihres Unternehmens.