Am 18. März 2010 hat das Brüsseler Arbeitsgericht über die Klage entschieden, die eine Person mit Anspruch auf ein Eingliederungseinkommen gegen die Entscheidung des ÖSHZ Halle erhoben hat, nämlich die Rückzahlung des Eingliederungseinkommens, das dem Betreffenden für die Dauer der Ausbildung im Unternehmen gewährt wurde, da er/sie in diesem Rahmen eine Ausbildungszulage erhielt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Betreffende das Eingliederungseinkommen zurückzahlen musste, da die Ausbildungszulage nicht einer Produktivitäts- oder Förderungsprämie gleichgesetzt werden konnte. Im Anschluss an dieses Urteil wurde der ÖPD Sozialeingliederung von seinen Partnern aufgefordert, hierüber Stellung zu nehmen.

    Rundschreiben über die LfA-Ausbildungszulage und die befreiten Produktivitäts- oder Förderungsprämien